Transfer-/ Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
Ziel der Transfergesellschaft ist die Betroffenen innerhalb einer zeitlichen Befristung zu qualifizieren, um diesen die Wahrnehmung einer neuen beruflichen Perspektive zu ermöglichen. Dieses beinhaltet, dass die Betroffenen bei ihrem bisherigen Arbeitgeber ausscheiden und mit einer hierzu gegründeten Trägergesellschaft ein neues Arbeitsverhältnis eingehen.
Bei Bestehen eines entsprechenden Sozialplanes / Interessenausgleiches und Erfüllung der gesetzlichen Auflagen nach §§ 216 ff SGB III wird die Maßnahme von der Bundesagentur für Arbeit wie folgt finanziert.
Die Bezahlung erfolgt auf Basis des Transferkurzarbeitergeldes der BA (idR für 12 Monate) und kann vom Träger auf 80-90 % des letzten Nettoeinkommens aufgestockt werden. Die Kosten für die Aufstockung, die Qualifizierung und Vermittlung sowie die Verwaltungskosten gehen zu Lasten des bisherigen Arbeitgebers.
Die Maßnahmen Transferagentur / Transfergesellschaft können auch nacheinander kombiniert werden.
Wesentliche Inhalte sind:
- Information der Mitarbeiter mit Geschäftsleitung und Betriebsrat
- Individuelle Standortbestimmung (Profiling) und Zielsetzung
- Beratung für Problemlagen (psychologische, finanzielle o.ä.)
- Bewerbungstraining im Wechsel zwischen Kleingruppen und einzeln inklusive Stärken/Schwächen Analyse
- Erstellung und Optimierung der Bewerbungsunterlagen
- Recherche des Arbeitsmarktes und aktives Jobhunting (direkte Ansprache von potentiellen Arbeitgebern) sowie Beratung bzgl. der Jobangebote
- Identifikation von Qualifikationsdefiziten und deren Beseitigung

